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2,6-Dihydroxy-3-cyano-4-methylpyridin

Kurzbeschreibung:

CAS-Nr.: 5444-02-0

Molekularformel: C7H6N2O2

Molekulargewicht: 150,13

EINECS: 226-639-7

Schmelzpunkt: 315 °C (Zersetzung) (Lit.)

Siedepunkt: 339,0 ± 42,0 °C (vorhergesagt)

Dichte: 1,38±0,1 g/cm3 (vorhergesagt)

Säurekoeffizient: (pKa) 3,59 ± 0,58 (vorhergesagt)


Produktdetails

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Produktdetails

CAS-Nr. 5444-02-0
Molekular C7H6N2O2
Molekulargewicht 150,13
EINECS 226-639-7
Schmelzpunkt 315 °C (Zersetzung) (Lit.)
Siedepunkt 339,0 ± 42,0 °C (Vorhersage)
Dichte 1,38 ± 0,1 g/cm³ (Vorhersage)
Säurekoeffizient (pKa)3,59±0,58(Vorhersage)

Synonyme

Pyridincarbonitril, 1,2-Dihydro-6-hydroxy-4-methyl-2-oxo-; Natrium-6-hydroxy-4-methyl-2-oxo-1,2-dihydropyridin-3-carbonitril; 2,6-Dihydroxy-4-methyl-3-pyridincarbonitril 99 %; 1,2-Dihydro-6-hydroxy-4-methyl-2-oxo-3-pyridincarbonitril; 2,6-DIHYDROXY-4-METHYL-3-PYRIDINCARBONITRIL; 2,6-DIHYDROXY-3-CYANO-4-METHYLPYRIDIN; 2,6-DIHYDROXY-4-METHYLNICOTINONITRIL; 2,6-DIHYDROXY-4-METHYLPYRIDIN-3-CARBONITRIL

Merkmale

Zwischenprodukte von Farbstoffen und Pigmenten; heterocyclische Verbindungen; Pyridine; Alkohole; Monomere; Polymerwissenschaft; Alkohol, Cyanid.

Häufig gestellte Fragen

Materialwirtschaft:

Die Lagereinrichtungen befinden sich in gutem Zustand und haben eine angemessene Größe. Das Material wurde unter geeigneten Bedingungen an einem nachvollziehbaren Ort mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung gelagert.

Temperaturregelung im Kühlhaus

Die Temperatur im Kühlhaus wird zwischen 2 und 8 °C geregelt und durch ein validiertes Umweltüberwachungssystem (EMS) überwacht. Bei Überschreitung des zulässigen Temperaturbereichs sendet das System eine Alarmmeldung an den Lagerleiter. Dieser veranlasst daraufhin umgehend die Verlagerung von Produkten und Materialien in ein anderes Kühlhaus. Gleichzeitig wird ein Verfahren zur Untersuchung und Bewertung der Abweichung eingeleitet. Der Temperaturverlauf wird monatlich zur Archivierung ausgedruckt.

Wareneingangskontrolle

Für die Annahme, Identifizierung, Quarantäne, Lagerung, Probenahme, Prüfung und Genehmigung oder Ablehnung der Materialien liegen schriftliche Verfahren vor. Bei Wareneingang prüfen die Lagermitarbeiter zunächst die Unversehrtheit und Sauberkeit der Verpackung, die Bezeichnung, die Chargennummer, den Lieferanten und die Menge der Materialien anhand der Liste qualifizierter Lieferanten, des Lieferscheins und des zugehörigen Analysezertifikats des Lieferanten.


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